Volkshochschule Oberes Nagoldtal mit Jugendkunstschule
Vorstadtplatz 15 - 72202 Nagold - Tel. 07452 9315 0 - info@vhs-nagold.de - Fax 07452 3358

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Die Volkshochschule Oberes Nagoldtal ist Beratungsstelle für die Bildungsprämie

BP-LogoDie Bildungsprämie ist ein aus drei Komponenten bestehendes Finanzierungsmodell der Bundesregierung zur Förderung individueller, beruflicher Weiterbildung. Ins Leben gerufen wurde das Modell vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Gesellschaft und Wirtschaft: Immer mehr Menschen machen die Erfahrung, dass eine einmal erreichte Qualifikation nicht mehr ausreicht, um die Anforderungen des Erwerbslebens dauerhaft meistern zu können. Das lebenslange Lernen ist inzwischen zu einer wesentlichen politischen und gesellschaftlichen Herausforderung in Deutschland geworden. Im internationalen Vergleich betrachtet ist die Weiterbildungs-Quote in Deutschland verbesserungsfähig. An dieser Stelle setzt die Bildungsprämie an, indem sie Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.

Roter Bobbel zum Anklicken Was sind die drei Komponenten der Bildungsprämie?

1. Der Prämiengutschein
Durch den Prämiengutschein beteiligt sich die Bundesregierung direkt an den anfallenden Kosten einer beruflichen Bildungsmaßnahme. Maximal 500 € können Erwerbstätige erhalten, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil eingebracht wird. Voraussetzung ist jedoch, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Alleinstehenden 25.600 € und bei gemeinsam Veranlagten 51.200 € nicht übersteigt. Der Prämiengutschein wird pro Kalenderjahr einmalig nach einer kostenlosen Weiterbildungsberatung in einer der ausgewählten Beratungsstellen ausgegeben. Für den Kreis Calw sind die Volkshochschule Oberes Nagoldtal und die IHK Beratungszentren rund um das Thema „Bildungsprämie“.

2. Das Weiterbildungssparen
Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme von Guthaben aus vermögensbildenden Anlagen vor Ablauf der Sperrfrist ermöglicht. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren.

3. Das Weiterbildungsdarlehen
Hier wird ein Darlehen zu günstigen Konditionen und ohne individuelle Bonitätsprüfung zur Verfügung gestellt. Dieses Darlehen ist auch zur Deckung von kostenintensiveren Weiterbildungsmaßnahmen geeignet. Es kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden.

Roter Bobbel zum Anklicken Sie haben Interesse am Prämiengutschein? Sie möchten erfahren, ob Sie prämienberechtigt sind und damit Anspruch auf die kostenlose Weiterbildungsberatung und den Gutschein haben?

Die Vorgehensweise:

Zunächst ist es notwendig zu überprüfen, ob Sie die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kriterien erfüllen. Dies ist der Fall, wenn Sie

  1. Angestellte
  2. Selbstständige (Inhaber oder Teilhaber)
  3. Geringfügig Beschäftigte
  4. Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit
  5. Berufsrückkehrer/innen
  6. Beschäftigte mit „aufstockenden Leistungen“ nach SGB II
  7. Mithelfende Familienangehörige von Selbstständigen (ohne Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung)

Sollten Sie in Sachen Prämienberechtigung Fragen und/oder konkreten Klärungsbedarf bezüglich Ihrer persönlichen Situation haben, so wenden Sie sich bitte an die

Hotline 0800-2623000 (kostenlos)

Roter Bobbel zum Anklicken Sie erfüllen alle Kriterien und sind somit prämienberechtigt?

Dann kommen Sie in unsere Geschäftsstelle in Nagold zur kostenlosen Prämienberatung. Diese Beratung ist Voraussetzung um den Gutschein zu erhalten.

Die Beratungen erfolgen ausschließlich nach Terminvereinbarung. Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mitbringen:

  1. Die unterschriebene Einwilligungserklärung nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz
    Bitte hier im PDF-Format runterladen
  2. Einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein)
  3. Ihren Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres (oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen)
  4. ggf. eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis

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